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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alle Verpflichtungen des Auftraggebers (Location-Manager, Location-Management-Team, Anmietung der Licht- und Tonanlagen, Transport dieser Anlagen, Auf- und Abbau usw.), die in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) festgelegt sind, sind genauso auszuführen.
Der Kunde bestätigt dies spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung durch Unterzeichnung bzw. schriftliche / mündliche Bestätigung des schriftlichen Angebotes die vorliegenden Bedingungen.
Bedingungen für Veranstaltungen, die im Rahmen der AGB durchgeführt werden

 

1. Der Kunde ist entweder bei der Veranstaltung anwesend oder er wählt eine Kontaktperson (im Folgenden "Location Manager"), die bei der Veranstaltung anwesend ist. Der Location Manager ist voll rechenschaftspflichtig und wird vom Kunden mit Entscheidungsbefugnissen für die Veranstaltung ausgestattet. CS wird für die Veranstaltung einen Vertreter benennen, der Ansprechpartner für den Kunden und den Location Manager ist.
 

2. Der Location Manager hat dem Vertreter der CS alle notwendigen Informationen für die von CS zu erbringenden Leistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere muss der Location Manager eine (schriftliche oder mündliche) Wegbeschreibung sowie Pläne zur Verfügung stellen. Diese Anweisungen und Skizzen sind spätestens 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu übermitteln.
 

3. Alle vom CS-Vertreter erteilten Anweisungen müssen vor, während und nach der Veranstaltung vom Kunden selbst oder vom Location Manager akzeptiert werden. Alle Anweisungen des CS-Vertreters müssen vom Personal des Kunden befolgt werden, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten.
 

4. CS muss die Möglichkeit gegeben werden, mit dem Aufbau und der Vorbereitung des von CS zu stellenden Setups mindestens 6 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zu beginnen. Wurde ein bestimmter Zeitpunkt für den Aufbau individuell vereinbart, so ist dieser mit einer Nachfrist von maximal 1 Stunde einzuhalten. Der Kunde ist, für die zum Zeitpunkt des Aufbaus installierten, erforderlichen Stromanschlüsse verantwortlich. CS ist die Möglichkeit des vollständigen Abbaus bis spätestens 5 Stunden nach Veranstaltungsende einzuräumen. Ein früherer Zeitpunkt des vollständigen Abbaus kann individuell vereinbart werden jedoch ist dies vorab mit dem CS-Vertreter abzuklären.
 

5. Ein zugänglicher Parkplatz für den Materialtransporter muss innerhalb von 100 Metern vom Zentrum des Veranstaltungsortes verfügbar sein. Der Mittelpunkt des Veranstaltungsortes ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung zu vereinbaren.
 

6. Für das Be- und Entladen von Material hat der Kunde für die entsprechenden Fahrzeuge Parkplätze in einer Entfernung von maximal 30 Metern vom Zentrum des Veranstaltungsortes zu sichern.
 

7. Für den Transport von Material ist maximal ein (1) Stockwerk oder ein (1) Kellergeschoss ohne Aufzug zulässig. Andernfalls fällt ein Zuschlag von 10 % auf den Materialpreis pro zusätzliches Stockwerk an. Anderenfalls kann vorab mit dem CS-Vertreter eine alternative Lösung ausgehandelt werden.
 

8. Sämtliches von CS für die Veranstaltung zur Verfügung gestelltes Material ist vom Kunden gegen nachteilige Witterungseinflüsse zu sichern. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, CS zu benachrichtigen, sobald er davon Kenntnis erlangt hat, entweder von dem notwendigen längeren Aufenthalt eines oder mehrerer CS-Mitarbeiter. Als ungünstige Witterungsbedingungen gelten insbesondere Temperaturen unter 7° C oder über 30° C, Regen, Schnee und Sturm. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Schutz- und Meldepflicht ist die CS berechtigt, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, auch wenn diese zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Veranstaltung führt. In solchen Fällen gehen alle zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden.
 

9. Der Auftraggeber hat für eine einfache Bedienung zu sorgen und dafür, dass der Bühnen- und Backstagebereich vor nicht befugtem Personal gesichert ist.
 

10. Eine Sicherheitsperson (Security) im Sinne der AGB ist eine männliche Person im Alter von 20 bis 40 Jahren, die voll zurechnungsfähig ist (d.h. nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen illegalen Substanzen steht sowie frei von psychischen Erkrankungen ist, die ihre Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigen können) und die den Weisungen von CS und dem Location Manager unterliegt. Das Sicherheitspersonal hat für die allgemeine Sicherheit auf der Veranstaltung zu sorgen, insbesondere für die Sicherheit der auf der Veranstaltung arbeitenden und an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sowie für die Sicherheit des Veranstaltungsmaterials.
 

11. Der Kunde muss für jede einzelne Bühne eine (1) Sicherheitskraft stellen; eine zugewiesene Sicherheitskraft kann nur für die Sicherheit einer einzelnen Bühne verantwortlich sein. Sollte dies nicht erfüllt sein, kann CS eine Sicherheitsperson stellen, welche dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
 

12. Der Kunde muss außerdem mindestens eine (1) Sicherheitskraft pro Bühnenzugang stellen. Bei Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen muss für jeweils 100 Personen mindestens eine zusätzliche Sicherheitskraft gestellt werden.
 

13. Eine Bühnenperson (Stage Hand im Sinne der AGB) ist eine männliche Person im Alter von 20 bis 40 Jahren, die voll rechenschaftspflichtig ist (nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen illegalen Substanzen sowie frei von psychischen Erkrankungen, die ihre Rechenschaftspflicht beeinträchtigen können), und die den Anweisungen von CS und dem Location Manager unterliegt. Das Bühnenpersonal ist für alle Auf- und Abbautätigkeiten auf der Bühne und für die Veranstaltung einschließlich aller Bereiche verantwortlich.
 

14. Je nach Größe der Veranstaltung muss der Kunde zusätzlich eine individuell verhandelbare Anzahl von Stage Hands zur Verfügung stellen. Die Stage Hands dürfen nur dem zuständigen CS-Vertreter zur Verfügung stehen. Anderenfalls kann CS die benötigten Stage Hands selbst stellen. Diese werden dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

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Zusätzliche Dienstleistungen des Auftraggebers


1. CS benötigt 10 Tage vor der Veranstaltung Zutrittspässen (AAA – All Area Access) für alle arbeitenden CS-Mitarbeiter. Dazu gehört auch das CS-Personal, das für den Auf- und Abbau, den Betrieb und die Wartung der Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen benötigt wird.
 

2. Dem CS-Personal müssen auch ausreichend alkoholfreie Getränke zur Verfügung gestellt werden. Einzelheiten sind individuell zu vereinbaren.
 

3. Wenn die Veranstaltung 8 Stunden oder länger dauert, muss eine kostenlose warme Mahlzeit für alle CS-Mitarbeiter bereitgestellt werden. Sollte dies nicht vom Kunden gestellt werden, werden dem Kunden nachträglich Verpflegungspauschalkosten in der Höhe von € 26,40,- pro Person in Rechnung gestellt. Individuell kann ein Crew Catering vorab ausgemacht werden.
 

4. Für die Reinigung des Veranstaltungsortes, insbesondere der Toiletten, ist der Kunde verantwortlich. CS übernimmt keine Leistungen für die Reinigung von Veranstaltungsräumen.
 

 

Preise, Fälligkeiten und Zahlung
 

1. Alle von CS mündlich oder schriftlich bekannt gegebenen Preise verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben. Für Discjockeys ("DJs") und
Musikbands, die von CS für die Veranstaltung des Kunden vermittelt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle erforderlichen Abgaben, insbesondere die AKM, zu entrichten.

 

2. Mitarbeiter der CS werden pro angefangene Stunde abgerechnet. Der Preis für das CS-Personal bzw. die Leihdauer für das von CS zur Verfügung gestellte Material gilt für maximal 10 Stunden ab Beginn der Veranstaltung/Auf- und Abbaus. Für jede weitere Stunde nach oder vor der geplanten Zeit wird jeder Aufwand nachträglich verrechnet. Anpassungen der AGB sind mit der Geschäftsführung von CS abzuklären.
 

3. Der Ausfall einzelner von CS für die Veranstaltung gemieteter oder zur Verfügung gestellter Geräte, die durch äußere Einflüsse oder aus unvorhersehbaren und nicht vermeidbaren Gründen nicht funktionieren, kann nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.
 

4. Für Bestandskunden (eine Bestellung wird nicht zum ersten Mal bei CS aufgegeben) sind 30 % des Gesamtpreises bis 10 Tage vor der Veranstaltung fällig, der Restbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung fällig.
 

5. Bei Neukunden (Erstbestellung bei CS) sind 50 % bis 10 Tage vor der Veranstaltung und 50 % innerhalb von

 

7 Tagen nach Rechnungserhalt auf das angegeben Konto von CS zu zahlen.
 

6. Im Falle des Verzuges gelten 14 % Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart.
Widerrufsrecht des Kunden
Der Kunde ist berechtigt, aus welchem Grund auch immer, von der vereinbarten Bestellung zurückzutreten.

 

 

Es gelten die folgenden Stornokonditionen:


1. Bei einer Stornierung nach schriftlicher Auftragserteilung werden 25% des Gesamtbetrags verrechnet.
 

2. Bei einer Stornierung innerhalb von 31. bis 16. Kalendertagen vor Aufbaubeginn / Lieferbeginn werden 50% des Gesamtbetrags verrechnet.
 

3. Bei einer Stornierung innerhalb von 15. Kalendertagen vor Aufbaubeginn / Lieferbeginn werden 100% des Gesamtbetrags verrechnet.
 

4. Angefallene Kosten für bereits bestellte Waren müssen zusätzlich zu 100% in Rechnung gestellt werden. (Drucke, Stoffe, Teppiche, etc.)
 

 

Haftung & Gewährleistung


1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Personal der CS zugefügt werden, sowie für alle Schäden an den von der CS für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere an den für die Durchführung der Veranstaltung verwendeten Audio- und Beleuchtungssystemen und Zubehörmaterialien. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch sein Personal, durch Veranstaltungsteilnehmer oder andere Personen verursacht werden, sowie für solche Schäden, die durch natürliche Ursachen (z.B. Witterungseinflüsse, Unwetter, etc.) entstehen. Der Kunde hat alle daraus entstehenden Kosten, einschließlich aller notwendigen Anschaffungs- und Wiederbeschaffungswerte, in voller Höhe zu tragen.
 

2. Die CS schließt jegliche Haftung für Sach- und Folgeschäden an Personen oder Dritten aus, die dem Kunden zuzurechnen sind und die durch Veranstaltungsmaterial, insbesondere durch hohe Lautstärke oder helles Licht, verursacht wurden. Hinsichtlich des Lautstärkepegels folgt die CS den Anweisungen des Auftraggebers bzw. des Location Managers. Die CS weist ausdrücklich darauf hin, dass die vom Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft oder einer anderen zuständigen Behörde festgesetzten Lärmhöchstwerte eingehalten werden müssen.
 

3. Darüber hinaus können keine Schadenersatzansprüche gegen CS und/oder Florian Weber geltend gemacht werden, die nicht auf ein Verschulden von CS-Personal zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
 

4. Der Kunde ist verpflichtet, die CS bzw. Florian Weber persönlich von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere solchen aus Schäden oder angeblichen Urheberrechtsverletzungen, die durch oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können, freizustellen.
 

 

Strafpönalen


1. Bei Nichteinhaltung einzelner Bestimmungen der AGB oder anderer für die jeweilige Veranstaltung geltender zusätzlicher Vertragspunkte, die es der CS unmöglich machen, ihre Verpflichtungen während der Veranstaltung zu erfüllen, ist die CS berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Gesamtpreises zu verlangen.
 

2. Für vom Kunden vertraglich beigestellte Stage Hands oder Security ist CS berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 170,- pro nicht anwesendem oder nicht einsatzfähigem Stage Hand oder Security zu verlangen, wenn ein solcher Stage Hand oder Security nicht anwesend oder in einem nicht einsatzfähigen Zustand (alkoholisiert, etc.) ist, der den Auf- und / oder
Abbau erheblich erschwert oder eine zusätzliche Person zur Einhaltung der Security erforderlich macht.

 

 

Sonstiges


1. Der Kunde garantiert CS bzw. Florian Weber, dass er über alle Rechte und Genehmigungen verfügt, die notwendig sind, um den Vertrag mit der CS zu schließen und seine Verpflichtungen zu erfüllen.
 

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte oder Pflichten aus den AGB oder einer sonstigen Vereinbarung mit der CS entgeltlich oder unentgeltlich ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen; es sei denn, Florian Weber hat dem ausdrücklich zugestimmt. Im Falle der Zustimmung von Florian Weber haften der Kunde und der Dritte (oder die Dritten) für die Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber der CS gesamtschuldnerisch.
 

3. Der Inhalt der AGB oder sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und CS ist nicht Gegenstand mündlicher Änderungen. Mündliche Vereinbarungen gibt es nicht. Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und der Unterschrift des Auftraggebers und von Florian Weber. Dies gilt auch für eine Abweichung von dieser Klausel.
 

4. Für diese Bedingungen und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Wien.

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